Brandschutzpläne

von Markus FaschingZuletzt am Dienstag, 30. Jänner 2024 geändert.
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Rechtslage:
Im NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015) ist im § 13 Betriebsbrandschutz folgendes geregelt:
 
(1) In Betrieben, in welchen eine rasche und zweckentsprechende Brandbekämpfung wegen
  1. der Gefährdung von Personen oder Sachen,
  2. ihrer Höhe, Ausdehnung oder Lage,
  3. der in diesen erzeugten oder gelagerten Sachen, oder
  4. die Produktionsabläufe
erschwert ist und die deswegen einen erhöhten Brandschutz erfordern, hat die Geschäftsführung des Betriebes
  1. einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen,
  2. einen Brandschutzplan im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr zu erstellen,
  3. eine Brandschutzordnung zu erstellen,
  4. die Betriebsangehörigen in der ersten Löschhilfe auszubilden und sie über das Verhalten bei Bränden zu belehren und
  5. Eigenkontrollen durchzuführen.
 
(2) Abs. 1 gilt nicht, sofern Maßnahmen bereits nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffen wurden.
(z.b.: Wenn es im Objekt eine Brandfrüherkennungsanlage gibt muss es immer einen Brandschutzplan geben.)
 
 
Warum Brandschutzpläne?
 
Wer erstellt Brandschutzpläne?
 
Wie zeichnet man Brandschutzpläne?

Wann muss ich Brandschutzpläne vidieren lassen?

Welche Dokumente muss ich zur Vidierung mitschicken?

Die einzelnen Pläne sollen nach Möglichkeit im Format DIN A4 oder DIN A3 erstellt werden.

 

Bei Brandmeldeanlagen zusätzlich:

ObjektbeschreibungDeckblattLagebildLageplanGeschoß-ÜbersichtsplanGeschoßplanGeschoßplanLageplan mit verkleinerter DarstellungWasserlöschanlagen-Übersichtsplan

 

Wie läuft eine Vidierung der Brandschutzpläne ab?

           Freiwillige Feuerwehr Krems,

           z.H. Vorbeugender Brandschutz,

           Austraße 33,

           3500 Krems an der Donau

 

 
Wie viel kostet eine Vidierung der Brandschutzpläne?
 
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Feuerwehr ausschließlich die formale Richtigkeit der Brandschutzpläne gemäß der gültigen TRVB O 121 vidiert. Es werden nicht die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort auf ihre Richtigkeit überprüft. Hierfür ist der Brandschutzbeauftragte bzw. die Geschäftsführung verantwortlich.
 
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten per E-Mail an brandschutzplan@feuerwehr-krems.at
 
 
 
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